Damit wir diese Schenkung nicht sogleich durch Wiederverkauf realisieren können, wurde folgender Passus in den Kaufvertrag aufgenommen: "Für den Fall des Verkaufs des vorgenannten Grundbesitzes durch den Käufer innerhalb von 15 Jahren ab dem heutigen Tage, verpflichtet sich der Käufer das 300-fache des dann gültigen Bodenrichtwertes (je qm für das hier verkaufte Grundstück) an den Verkäufer zu zahlen. ... Nach der Beurkundung wurden wir vom Notar (der nach eigener Aussage, den Passus vorher _nicht_ geprüft hatte...) mit folgender Wertberechnung dieser Formel konfrontiert: "600 x 800 x 30% Aufschlag = 624.000,00€ x 300-fach = 187.200.000,00 €" Verkäufer und Käufer erklärten daraufhin, dass sie die Formel (aktuell) als 300 x 800€ = 240.000 € verstehen und der Klammerausdruck lediglich der Erläuterung des Wortes "Bodenrichtwert" diene (eben für einen einzelnen Quadratmeter und für genau _dieses_ Grundstück).