Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Rechtsfrage.
Wenn der Kofferaufbau entwendet wurde, sollten Sie Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erstatten, damit entsprechende Ermittlungen eingeleitet werden. Sie werden indes nach dem mitgeteilten Sachverhalt zu urteilen für den Diebstahl niemanden haftbar machen können. Sie können den Gegenstand bzw. Schadensersatz lediglich von der Person verlangen, die den Diebstahl begangen hat. Lediglich wenn jemand den Diebstahl durch ein pflichtwidriges Handeln ermöglicht hat, wäre denkbar, Schadensersatz geltend zu machen.
Hinsichtlich der Nutzung des Stellplatzes teile ich Ihnen mit, dass Sie einen Anspruch auf Nutzung des Stellplatzes haben, wenn Sie hierüber einen Mietvertrag abgeschlossen haben, der Sie zur Nutzung genau dieses Stellplatzes berechtigt. Wenn das Grundstück zwischenzeitlich an einen neuen Eigentümer veräußert wurde, so gilt gemäß §§ 566, 578 BGB der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete", sodass Sie das Mietverhältnis auch mit dem neuen Grundstückseigentümer wie bisher gehabt fortsetzen. Wenn der Vermieter sich weigert, Ihnen die Nutzung des Stellplatzes zu ermöglichen, obwohl Sie hier aufgrund des Mietvertrags berechtigt sind, können Sie Ihren Nutzungsanspruch auf dem Rechtsweg durchsetzen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Ersteinschätzung weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -
Danke für die Antwort. Kommt die versicherung des Anwesens bei diebstahl auf. Das Anwesen sollte doch für solche Dinge versichert sein ich miete ein Stellplatz auf ein privat Anwesen. Die Gegenstände befinden sich nicht bei mir. Also ist Besitzer des Anwesens nicht verpflichtet eine Versicherung zuhaben.
Mfg
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
danke für Ihre Rückfrage.
Wenn eine entsprechende Diebstahls-/Hausratversicherung besteht, kommt diese - je nach Versicherungsbedingungen - für den Diebstahl auf. Ein Vermieter ist indes nicht dazu verpflichtet, das Eigentum seiner Mieter gegen Diebstahl zu versichern.
Mit freundlichen Grüßen
- Rechtsanwalt -