Sehr geehrte Rechtsanwältin, sehr geehrter Rechtsanwalt, meine Frage richtet sich als Bauspar-Kunde mit mehreren Bausparverträgen zum Thema: "Auflösung von Bausparverträgen durch die Bausparkasse, obwohl die Abschlussgebühr bereits eingezahlt war (von der Bank meiner Tochter, meine Tochter war auch Vermittler nach §84HGB der Verträge), danach 6 Monate keine Besparung erfolgte (Geld der Kunden war fest angelegt und wurde erst jetzt frei) und jetzt ohne die Kunden (Freunde und Familie) darüber zu informieren, die Verträge alle aufgelöst wurden mit der Begründung: …dass bei den Bausparanträgen keine ordnungsgemäße Legitimationsprüfung und Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz von dem Vermittler (meine Tochter) erfolgt ist und meine Tochter das der Innenrevision von der BSK gegenüber bestätigt hat, was jedoch unwahr ist, laut meiner Tochter (die bereits deshalb auch fristlos gekündigt wurde). ... Meine Fragen: 1.