Renovierung bei Auszug nach 2,5 Jahren??
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Der Mieter ist verpflichtet, in den Mieträumen auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen durchzuführen bzw. durchführen zu lassen, soweit und sobald sie durch seinen Mietgebrauch erforderlich sind. 2. ... Lackierte Holzteile sind in dem Farbotn zurück zu geben, wie er bei Vertragsbeginn vorgegen war; farbig gestrichene Holzteile können auch in Weiß oder hellen Fartönen getrichen zurückgegeben werden. ----- Der Vermieter hat meine Kündigung bestätigt, schreibt aber in seiner Bestätigung, was ich nun alles zu tun habe: - Bei Auszug sind alle Bohrlöcher in Wänden und Decken zu schliessen (außer in der Küche habe ich keine Bohrungen vorgenommen) - Die Wände und Decken der gesamten Wohnung sind fachgerecht neu weiß zu streichen (alle Wände und Decken nach 2,5 Jahren???)