Kündigungsfrist Garage
beantwortet von
Rechtsanwältin Tanja Stiller / Saarbrücken
Nun befindet sich im Mietvertrag folgender Satz: "Das Mietverhältnis besteht zunächst für ein Jahr, kann aber schriftlich mit der Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf des Jahres beendet (von beiden Vertragsseiten) werden, ansonsten verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr." Wie ist denn nun die Kündigungsfrist? Im Internet finde ich unterschiedliche Aussagen, gerade in Bezug auf Gültigkeit der Fristen in meinem Vertrag.