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Pferdeeinstellbox

20. Juli 2006 07:18 |
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Vertragsrecht


Ich habe einen Mietervertrag über eine Pferdeeinstellbox. In diesem Vertrag gibt es eine Klausel über die Kündigungsfrist.
"Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Es ist nur zum 1.10 bzw. 1.4. möglich zu kündigen"
Nun muss ich aus finanziellen Gründen mein Pferd verkaufen. Der Vermieter verlangt aber von mir, trotz des Verkaufs noch weiterhin die Box zu bezahlen, da ich erst am 1.10. kündigen kann und dann noch ein halbes Jahr bezahlen muss.
Meine Frage, ist das rechtens? Kann ich mich dagegen wehren und wenn ja, wie?
Ich bedanke mich im Voraus.

Sehr geehrte Fragestellerin,

an die vereinbarten Kündigungsfristen sind Sie leider gebunden. Dies ist unabhängig davon, ob Sie den Mietgegenstand nutzen (können)oder nicht.

Wehren können Sie sich dagegen leider nicht.

Eine Möglichkeit zur Lösung des Problems wäre praktischer Natur, nämlich die Suche eines Nachmieters. Aber auch hier ist ein Gespräch mit dem Vermieter erforderlich.

Es tut mir leid, Ihnen keine erfreulichere Auskunft erteilen zu können. Bei Rückfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen


J. Dehe
Rechtsanwältin
afdd

Rückfrage vom Fragesteller 20. Juli 2006 | 10:00

Es gibt also für mich keine Möglichkeit diese 8 monatige Zahlung zu umgehen? In dem Vertrag ist ein Mietpreis angegeben, den ich nicht bezahle. Gleichfalls überweise ich den Betrag nicht wie im Vertrag vereinbart auf sein Konto, sondern er verlangt den Betrag bar. Auch haben sich die Vereinbarungen stillschweigend verändert. Im Sommer steht meinem Pferd keine Box zur Verfügung, nur der Weidegang. Heu wird auch nicht verfüttert, obwohl im Vertrag vereinbart. Der Vermieter kann ändern wie er will und ich habe gar keine Rechte? Von anderen Verträgen für Boxen kenne ich die einzelnen Klauseln auch mit §§ hinterlegt. In diesem Vertrag ist weder Verkauf noch Tod geregelt. Müsste ich selbst beim Tod des Pferdes weiter zahlen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Juli 2006 | 10:18

Sehr geehrte Fragestellerin,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Wenn Sie mit dem Vermieter einen Vertrag geschlossen haben, der die Kündigungsfristen regelt, dann sind auch Sie an die Fristen gebunden. Es kann nicht zu Lasten des Vermieters gehen, daß Sie Ihr Pferdehobby aufgegeben haben.

Zu bezahlen ist der im Mietvertrag angegebene Mietpreis. Ob die Begleichung bar oder per Überweisung erfolgt ist unerheblich.

Wenn Sie eine Pferdebox gemietet haben, dann steht Ihnen diese Sommer wie Winter zu. Abweichungen berechtigen zur Mitminderung oder zur Einstellung der Mietzahlung.

Bitte beachten Sie, daß ich im Rahmen der Nachfrage keine neuen Fragen beantworten darf. Der angesetzte Einsatz ist für die Beantwortung einer Frage.

Viel Erfolg weiterhin.

Mit freundlichen Grüßen


J.Dehe
Rechtsanwältin

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