Schweiz/deutsches Recht im Fall von einer Trennung bei eheähnlichem Zusammenleben
vom 11.1.2015
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe / Konstanz
Nun droht er damit, dass ich wieder in die Schweiz ziehen muss und dass er unseren Sohn (2 Jahre alt) jedes zweite Wochenende zu sich holen wird. ... Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.Unser Sohn wurde in Deutschland geboren, hat CH und die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch wird er keinen Unterhalt bezahlen, da er ja die laufenden Kosten unseres Hauses bezahlen muss.