Rückforderung Bonuszahlung bei Kündigung
vom 11.6.2020
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Für den Fall dass Sie das Arbeitsverhältnis vor dem 31.12.2021 kündigen behalten wir uns jedoch die Rückforderung der Bonuszahlung vor" Ist eine solche Klausel wirksam? Kann der Arbeitgeber im Falle meiner Kündigung den Bonus zurück verlangen?