Partizipierung an einem Mehrwert des Erbes
vom 12.8.2009
37 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Meine Tochter und ich haben nach dem Tod meines Mannes zwei Häuser geerbt. ... Ich möchte jetzt dem Anwalt meiner Tochter die Abrechnungen der Häuser ab Todesfall bis zum Zeitpunkt der Verkäufe zukommen lassen. Das eine Haus wurde in dieser Zeit durch Renovierungs- und Sanierungsarbeiten soweit im Wert gesteigert, dass es beim Verkauf gegenüber der Grundbesitzwertfeststellung zum Todeszeitpunkt 67.500 € mehr erbrachte.