Sehr geehrte Damen und Herren, im Jahr 2003, kauften mein Freund und ich ein Einfamilienhaus und bewohnten bis Ende 2005 dieses Haus gemeinsam.Wir stehen beide zu gleichen Hälften im Grundbuch.Da wir feststellten, dass das Haus doch zu klein für uns ist,beschloß ich, mit seinem Einverständnis, zunächst vorübergehend auszuziehen um inzwischen gemeinsam den Dachboden auszubauen.Ich entschied mich für den Auszug, da dies für meine Kinder und mich am günstigsten war.Mein Freund wohnt weiterhin dort.Zur Zeit laufen die Arbeiten, um den Dachboden fertig auszubauen, weiter.Sobald diese fertig gestellt sind und wir weiteren Wohnraum schaffen konnten, ziehen wir zurück. ... Dies geht aber nur mit dem Geld von der EHZ.Nun meine Fragen: 1.Welche Voraussetzungen muss ich denn noch erfüllen, um das Haus zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen? 2.Sollte das FA recht behalten,bekommt mein Freund dann die EHZ auch nur nochanteilig, entsprechend seinem Miteigentumsanteiles?