Eine Freundin hat mir ein privazes Darlehen gegeben damit ich ein Haus in Ungarn kaufen kann. So steht es im Darlehensvertrag und das habe ich auch getan.
Da ich in finanziellen Schwierigkeiten war haben wir mündlich vereinbart das ich mit der Ratenzahlung bis auf weiteres aussetze. Anfang des Jahres haben wir vereinbart das ich ab Februar 100 Euro ab April 150 Euro und ab Juni 450 ( wie es im Vertrag vereinbart war) zahle.
Nun sind wir aber keine Freunde mehr sondern total zerstritten und sie hat mir jetzt das Darlehen gekündigt und ich soll das Geld auf einmal zurückzahlen.
Das kann ich natürlich nicht.
Was passiert jetzt?
Das Darlehen wurde in Deutschland ausgezahlt und auch der Vertrag geschlossen nun leben wir alle in Ungarn.
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.
Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate.
Dies ist unabhängig von der mündlichen Ratenvereinbarung.
Mit Ablauf der Kündigungsfrist sind Sie also grundsätzlich zur Rückzahlung des gesamten Darlehens verpflichtet. Wenn Sie das Geld dann nicht zurückzahlen können, kann der Darlehensgeber Sie verklagen.
Soweit kein gerichtsstand vereinbart ist, ist der Wohnort des Darlehensnehmers Gerichtsstand.
Auch der Erfüllungsort der Rückzahlung ist in Ungarn. Somit müsste die Darlehensgeberin in Ungarn auf Rückzahlung klagen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller4. Februar 2021 | 17:51
was heißt das sie kann mich auf rückzahlung verklagen? Mir ist schon klar das ich das zurückzahlen muss. Aber wenn ich die summe auf einmal nicht habe? Was kann passieren? Kann sie mein Haus pfänden?
Ich habe diesen Monat die mündl. vereinbarte Summe überwiesen aber daran will sie sich ja nicht mehr halten. Laut vertrag muss ich bis zum 10. die rate bezahlt haben wenn ich jetzt noch die differenz bezahle kann ich dann was retten?
Viele Grüße
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt4. Februar 2021 | 18:49
Sehr geehrter Fragesteller,
Bevor Sie vollstrecken kann, muss sie einen vollstreckbar Titel erwirken, also klagen.
Danach kann sie auch in das Haus vollstrecken.
Sie sollten daher den Restbetrag beschaffen.
P.S. Daher sollte man private Darlehemsverträge befristen...