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Elektronische Unterschrift

21. April 2015 02:59 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Hallo Ich habe einem Freund immer wieder aus der finanziellen Enge geholfen, indem ich ihm über die letzten 4 Jahre insgesamt 32'500,00 € überwiesen habe. Die letzte Zahlung erhielt er im September 2014. Im Feld Verwendungszweck habe ich eine "gemäss Vereinbarung September 2014" erwähnt, die wir schriftlich getroffen haben und vorsieht, dass er zinslos ab Oktober 2014 jeden Monat mindestens 1000 Euro zurückzahlt. Da nichts passiert und die Freundschaft auch nicht mehr besteht, jetzt meine Frage: Die Vereinbarung besteht aus einem Schuldanerkenntnis (PDF Datei), das wir beide elektronisch, also mit Stift auf Tablet, unterschrieben haben. Zusätzlich habe ich darauf hingewiesen, dass mit Entgegennahme der Überweisung die Vereinbarung angenommen und eingehalten werden soll. Was kann ich jetzt machen um ihn beispielsweise betreiben zu können. Gilt die Elektronische Unterschrift und der Geld Annahme Satz?

21. April 2015 | 05:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

die elektronische Unterschrift gilt durchaus, allerdings müssen Sie hier beweisen, daß die Unterschrift tatsächlich von Ihnen ist und nicht etwa als Scan hineinkopiert wurde.
Das gleiche gilt für diesen Satz.
Gelingt Ihnen der Beweis nicht, müssen Sie andere Beweise/Indizien finden, daß es sich um ein Darlehen und nicht etwa eine Schenkung handelt.

Wenn Sie ausreichende Beweise/Indizien haben, können Sie im Wege eines gerichtlichen Mahnverfahrens einen vollstreckbaren Titel erwirken und damit das Geld beitreiben.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt


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