Wir wohnen in eine Eigentumswohnung eines 2 Familienhauses im Erdgeschoss.Unsere Nachbarin gehört die Wohnung oben mit separatem Eingang und Treppe nach oben.Wir wollen ein Pavillon 3.5 mal 3.1 m Hohe im Spitz 3,25 nah am Haus (abstand 0,60 m) aufbauen lassen.Da Sie nicht auf einen Wintergarten zugestimmt hat erwarten wir Schwirigkeiten.Wir planen einen Eingentumerversamlung, und Neugestalltung der Gartenfleche als Punkt ins Tagesordnung aufzunehmen.Da Sie 100 Prozent ablehnt, mussen wir bei keiner Mehrheit den Beschluss anfechten.Unsere Sondernutungsrecht ist ziemlich locker......Veränderungen durch z.B. Markisen, Fensterläden,Roläden,Vordächer, Außentreppen,Überdachungen,Lichtwände,Garagen und, oder Carportbau,Keller und, oder Spitzbodenausbau einschlisslich Einbau von Dachflächenfenster, Kamin mit Schorsteineinbau,Änderungen des innenausbaus, Verlegung der Garage oder änliches gelten als geringfügige Änderungen und bedurfen nicht der Zustimmung des anderen Wohnungseingentümer.