Gehaltsanspruch nach Kündigung in der Probezeit
vom 9.4.2009
25 €
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Unabhängig von dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ohne jede weitere persönliche Rücksprache erhielt ich aber bereits am 06.03.2009 die am 05.03.2009 datierte Kündigung mit Wirkung zum 19.03.2009, also innerhalb der im Vertrag festgelegten Kündigungsfrist von 14 Tagen. ... Wenn also nun auf diese Weise "moralisch" argumentiert wird, sollte ich auch darauf hinweisen, dass ich im Februar bereits drei Tage zur Einarbeitung unentgeltlich in der Firma erschienen bin.