Nicht durchgeführte Reparatur einer Drone
| 24. August 2015 08:05
|
Preis:
30€
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|
Beantwortet von
Rechtsanwalt Torsten Vogel
Zusammenfassung
Schadenersatzanspruch im Werkvertragsverhältnis.
Ich habe eine Drone an einen Händler gesandt, der auf siner Homepage damit Werbung macht, dronen Reparaturen innerhalb von 3 Werktagen durchzuführen.
Meine Drone ist jetzt seit dem 06.07.2015 bei der werkstatt und immer noch noch repariert.
Trotz meherer Telefonate und Email Anfragen die nur sehr selten beantwortet werden.
Ich habe daraufhin, ein Einschreiben mit folgenden Text an diese Firma gesandt.:
----------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich am 02.07.2015 einen Auftrag zur Reparatur meiner Drone DJI Phantom 3 Profesional bei Ihnen gekauft und per Paypal bezahlt habe und die Drone am 06.07.2015 bei Ihnen per Hermes Versand eingetroffen ist, liegt entgegen Ihrer Aussage „Reparatur innerhalb von 3 Werktagen" immer noch keine reparierte Drone bei mir vor.
Bisher bekam ich weder auf telefonischem Wege noch auf Email Anfragen eine definitive Aussage zur Reparaturzeit meiner Drone und das obwohl ich Ihnen das Ersatz Teil Hauptplatine mit dem Lieferdatum 07.08.2015 zugestellt habe, das laut Ihrer Diagnose bei meiner Drone defekt sein soll.
Aus diesem Grund muss ich leider den Schritt gehen und setze hiermit eine Frist für die Nacherfüllung.
Die Frist ist gesetzt bis zum: 18.August 2015
Diese Frist ist angemessen lang, damit die Nacherfüllung durchgeführt werden kann.
Siehe auch:
- § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln Bürgerliches Gesetzbuch
- § 439 Nacherfüllung (1) Bürgerliches Gesetzbuch
Sollte ich keine Info erhalten, sehe ich mich leider gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten und die Kosten als Verzugsschaden zu berechnen.
- § 437 (3) Rechte des Käufers bei Mängeln Bürgerliches Gesetzbuch
- § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen Bürgerliches Gesetzbuch
Sind die Geräte nicht bis zum oben genannten Datum bei mir eingetroffen, verweise ich auf § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz und trete nach § 437 (2) Rechte des Käufers bei Mängeln, von dem Vertrag zurück.
Sollte dieser Fall eintreten, erwarte ich die unverzüglich Rücksendung meiner Drone nebst Ersatzteillieferung auch unrepariert.
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. § 439 Nacherfüllung (3)
Mit freundlichen Grüßen,
-----------------------------------------------------------
Daraufhin hat sich der Händler am 14.08.2015 per mail gemeldet:
--------------------------------------
Guten Tag
besten Dank für Ihre E-Mail vom 12.08.2015.
Selbstverständlich können wir die Reparatur ausführen. Allerdings weisen wir darauf hin, das wir für das zugeschickte Main-Board keine Garantie übernehmen können,
da dieses Ersatzteil nicht über uns gekauft wurde.
Sollen wir trotzdem die Reparatur ausführen?
Alternativ bieten wir Ihnen an, die bereits bezahlte Reparaturpauschale - abzüglich unserer Diagnosepauschale - zu erstatten.
Erbitte Ihre Rückmeldung!
Mit freundlichem Gruß
--------------------------------------------
Da ich bereits mehrfach mit dem Herrn telefoniert hatte und er mir jetzt mit diesem Schreiben zum dritten mal anbot, ich könne die Drone ja wo anders reparieren lassen. Habe ich per mail die Stornierung des Auftrages angewiesen. :
gesendet am 14.08.2015 :
--------------------------
Guten Tag,
wir beenden die Geschäftsbeziehung hiermit sofort!
Senden Sie mir mein Eigentum unverzüglich zurück.
Ich erwarte eine umgehende Erstattung meiner Reparaturpauschale auf mein Paypal Konto.
--------------------------
Die Telefonate und der Email Verkehr, lief übrigens direkt über den Geschäftsführer, so daß Beschwerden übder den überaus schlechten Service, null Wirkung zeigen.
Der Händler hat mir am 18.08.2015 eine Versandt Email gesendet:
--------------------------------------
DHL SENDUNGSBENACHRICHTIGUNG
Sehr geehrte(r)
Die folgende Sendung wurde von Dronen-Papst, Inh. xxxxx via DHL am 18.08.2015 versendet.
Unter folgendem Link können Sie die den Lieferstatus zu Ihrer Sendung mit der Sendungsnummer 00340433836885431087 oder alternativ der Sendungsreferenz online verfolgen:
http://nolp.dhl.de/nextt-online-public/set_identcodes.do?lang=de&zip=29643&idc=00340433836885431087
Diese Email an Sie wurde von Dronen-Papst, Inh. xxxxx über DHL Intraship beauftragt.
Wenn Sie Fragen zum Versanddatum oder dem Inhalt der Sendung haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Absender Ihrer Sendung.
Nachricht des Versenders an Sie:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr DHL Team
--------------------------------
Wenn ich den link anklicke, dann kann ich erkennen, das lediglich Die Auftragsdaten zu dieser Sendung vom Absender elektronisch an DHL übermittelt worden.
Ich denke das die Drone noch nicht bei Ihm abgeholt wurde.
Was kann ich jetzt tun?
Kann ich wirklich Schaden Ersatz fordern?
Mfg