Guten Tag, ich habe vor einigen TAgen auf meine unten einkopierte Frage die ebenfalls kopierte Antwort bekommen. ... DAs Unternehmen hat über 1000 Mitarbeiter mit diversen Niederlassungen - und mit Mitarbeiterbedarf (derzeit ca. 40 offene Stellen...) -------------------------------------------------------------------------------- Antwort Betreff: >Wiedereinstieg in Elternteilzeit / mündliche Einigung 10.08.2008 23:55:48 von Rechtsanwalt Maik Elster www.kanzlei-elster.de Kontaktdaten auf 123recht.net Wagnergasse 7, 07743 Jena, 03641/628272, Fax: 03641/628274 Maik Elster, Jena, Verwaltungsrecht, Arbeitsrecht, Ausländerrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht. Diesem Anwalt jetzt eine persönliche Beratungsanfrage schicken (mit Dokument Upload) Alle Antworten von Rechtsanwalt Maik Elster ansehen Alle Bewertungen von Rechtsanwalt Maik Elster ansehen Sehr geehrte/r Fragesteller/in, auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt: § 8 Abs. 5 TzBfG regelt, dass der Arbeitgeber die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen hat.