Anerkennungspraktikum
vom 2.2.2007
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alexandros Kakridas / Kronberg i.Ts.
Hallo lieber Anwalt, Meine Ausbildung als Krankenschwester habe ich in Tschechien absolviert und danach dort 5 Jahre gearbeitet. Die Qualifikation wird jedoch in Deutschland nicht anerkannt, weil ich nach der Ausbildung in Tschechien als Krankenschwester gearbeitet habe. Wäre ich nach dem Beitritt Tschechiens in die EU nach Deutschland gezogen, hätte ich mit der Anerkennung keine Probleme.