Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche & Computerbetrug
vom 20.4.2016
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
"Home-Office" Arbeiten anbietet. Alles schien auf dem ersten Blick nicht unseriös und nach kurzem Überlegen, unterzeichnete ich den Arbeitsvertrag. Danach erhielt ich die Mitteilung, dass ich demnächst Geld erhalten werde, das für meine Ausrüstung für die Arbeit gedacht ist (Faxgerät, Notebook etc..)