Guten Tag, folgende Situation: - ich beziehe seit geraumer Zeit ALG II - ich habe ab 04.10.2018 übergangsweise eine Freundin in meiner Wohnung aufgenommen, die ebenfalls ALG II beziehen wird. ... Meine Fragen: - Kann ich mich ohne die Erbschaft zu melden, einfach vom Amt abmelden, indem ab Dezember 2018 auf weitere ALG II-Leistungen verzichten? ... - Falls ich meine Erbschaft in jedem Fall dem Amt melden muss: Erfährt irgendeine Stelle, die in die Abwicklung der Erbschaft involviert ist von meinem ALG II-Bezug ( Notar, Erbschaftssteuerfinanzamt, Miterben, Bank des Erblassers... ) - Wenn ich die Erbschaft dem Amt in jedem Fall melden muss: Wäre es besser, dass ich am 01.12. aus meiner Wohnung ausziehe, sie meiner Freundin gänzlich überlasse ( um zu vermeiden, dass ich auf Grund meiner neu gewonnenen Kapitalkraft für meine Freundin sorgen muss ( man würde unter Umständen eine Bedarfsgemeinschaft unterstellen )). - Ich weiß, dass Banken und Versicherungen den Stand der Konten des Erblassers automatisch an das auf Grund des Wohnorts des Erblassers zuständige Erbschaftssteuerfinanzamt melden; gibt es weitere automatisches Meldungen irgendeiner in die Erbschaft involvierten Stelle, weitere Kontrollmeldungen, etc.?