Gekaufte Ware und keine Belege - was nun?
vom 3.8.2010
23 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Nun passiert folgendes: - Verkäufer bittet danach um einen Umtauschbeleg um alles fertig zu machen. ... Der Verkäufer sagt er habe sich vertan und mein Gerät kommt erst in 5 Tagen. - Ich fordere Per Email den Versand an meine Adresse um weitere Fahrtkosten zu sparen und fordere Ihn auf meine Fahrtkosten für den "Irrtum" zu bezahlen. - Darauf hin sagt der Verkäufer versand wäre ihm zu teuer er überweißt mir lieber das Geld zurück. - Nun möchte der Verkäufer die Rechnung zur Rückabwicklung haben, verlangt diese Unterschrieben und mit Seriennummer, sonst könnte keine Rückabwicklung stattfinden. - Alternativ bietet er mir an das gebrauchte wieder mit zu nehmen wenn ich diese Rechnung nicht mehr hätte, und bittet mich da um eine Seriennummer welches ich den zurück gegeben hatte. ... 4) Kann ich die Fahrtkosten nun wirklich dem Verkäufer auferlegen?