Frage offener Strafrecht Fall
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Allein diese Tatsache wäre der Kündigungsgrund, was verständlicherweise den Lebensunterhalt und das private Umfeld der Person (mit Familie, Kinder) komplett auf den Kopf stellen würde. 2. die zweite Person ausländischer Herkunft hier in Deutschland schon jahrelang lebt, arbeitet und Steuern zahlt, dann sich auch Mitte 2015 die deutsche Einbürgerung entschieden hat, den Einbürgerungsantrag Ende Sommer 2015 eingereicht. ... Fragen: - Staatsanwaltschaft mag wichtigere Fälle haben und daher einen Nachfolger für die Fortabwicklung des vorliegenden Falls noch lange Zeit nicht berufen.