Heizungsausfälle: Mietminderung und Schadensersatz
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
In den Monaten mit Mäusebefall mindern wir die Miete um je zehn Prozent. ... Ich hatte den Eigentümern zwischenzeitlich angekündigt, die Vorkommnisse auf der Burg und ihr Verhalten zum Gegenstand meiner Berichterstattung in Tageszeitungen zu machen, wenn sie kein Einsehen in die Berechtigung der Mietminderungen zeigen. ... Im Mietvertrag des Büros (nicht der 3-Zi-Wohnung) heißt es: "Schadensersatzansprüche des Mieters wegen anfänglicher oder nachträglicher Mängel der Mietsache sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat."