Kaufvertrag - Bestellung rückgängig machen
vom 21.3.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers / Bielefeld
PLANA ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn: - der Käufer über die seine Kreditwürdigkeit bedingten Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat. - wenn der Käufer seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wurde - wenn der Käufer die eidesstattliche Offenbarungsversicherung abgegeben hat. Zuvor ist dem Käufer jedoch Gelegenheit zu geben, den Rücktritt innerhalb angemessener Frist durch Sicherheitsleistung im Umfang des ausstehenden Vertragspreises abzuwenden. 3. Im Falle des Rücktrittes nach Ziffer XII2. ist der Käufer zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung gemäss Ziffer iX1 verpflichtet.