Sehr geehrte Ratsuchende,
gerne nehme ich zu Ihrer Anfrage unter Berücksichtigung Ihrer Angaben und Ihres Einsatzes wie folgt Stellung:
Zunächst ist durch die Annahme Ihres Angebots an den unterlegenen Bieter durch diesen ein Kaufvertrag über die in der betreffenden Auktion angebotene Ware entstanden. Danach ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und Sie zur Lieferung der Ware verpflichtet.
Diese Verpflichtungen sind durch die Stornierung der Paypal-Zahlung nicht erloschen. Das Storno gab Ihnen nur das Recht, die Ware solange zu behalten, bis die Zahlung erfolgt ist (Zurückbehaltungsrecht). Da die Zahlung nunmehr erfolgt ist, haben Sie kein Zurückbehaltungsrecht mehr und müssen liefern. Etwas anderes würde gelten, wenn Sie und der Käufer sich darüber geeinigt hätten, den Kaufvertrag aufzuheben. Ausdrücklich ist das bislang nicht passiert. Die Vertragsaufhebung (die selbst auch ein Vertrag ist, also durch Angebot und Annahme zustande kommt) kann aber auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen. Dann müsste das Storno der Zahlung als Angebot des Käufers ausgelegt werden, den geschlossenen Kaufvertrag wieder aufzuheben. Es kann aber verschiedene Gründe haben, warum der Käufer die Zahlung zunächst storniert hat. Man kann aus diesem Verhalten also nicht unbedingt den Schluss ziehen, dass er es sich mit dem Kauf wieder anders überlegt hat. Der Kaufvertrag besteht also nach wie vor, wenn eine (einvernehmliche) Vertragsaufhebung nicht erfolgt ist. Durch die erneute Zahlung ist auch kein zweiter Kaufvertrag zustande gekommen, sondern es ist bei dem einen geblieben.
Von diesem Kaufvertrag können Sie wegen der zunächst erfolgten Stornierung der Zahlung nicht zurücktreten. Denn ein Rücktritt wegen nicht erbrachter Leistung (hier: Zahlung) würde grundsätzlich voraussetzen, dass Sie dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hätten. Ich gehe davon aus, dass dies nicht geschehen ist. Dann können Sie auch nicht zurücktreten.
Etwas anderes würde gelten, wenn Sie der Käufer in den Mails beleidigt hätte. Es müsste dann die Vertrauensgrundlage durch den Käufer so schwerwiegend gestört oder zerstört worden sein, dass Ihnen ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist (§ 324 BGB
). Allein pampige und unfreundliche Mails würden aber hierfür nicht ausreichen.
Im Ergebnis kann ich Ihnen leider keine positive Nachricht geben, hoffe aber, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschafft zu haben, die Sie für Ihr weiteres Vorgehen verwerten können, und wünsche Ihnen hierbei alles Gute und viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Felix M. Safadi
Rechtsanwalt
_________
Allgemeine Hinweise:
Bitte erlauben Sie mir noch den obligatorischen Hinweis, dass es sich bei dieser Antwort lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des allein auf Ihren Angaben basierenden Sachverhalts handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Angaben kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Diese Antwort ist vom 04.04.2011 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Vielen Dank,
nur eine Nachfrage, darf der Käufer bereits jetzt schon Beschwerde (egal wo) einleiten oder ist zumindest meine Auskunft darüber, dass die Warenlieferung 3-7 Werktage(ohne Versand) in Anspruch nimmt, durchaus legitim und angemessen? Sprich, wenn meine Terminauskunft über die Warenlieferung eingehalten wird dürfte der Käufer doch keinen Grund für Rechtsmittel oder Beschwerden jetweiger Art haben oder?
Sie müssen Ware, die Sie lagernd haben, grundsätzlich unverzüglich nach Zahlungseingang liefern. Dieser Grundsatz ist den eBay-AGB zu entnehmen. Die AGB werden zur Auslegung der Kaufverträge der Mitglieder herangezogen. Ein Versand erst 3 Werktage nach Zahlungseingang dürfte noch in Ordnung gehen, 7 Werktage können allerdings schon zu lang sein, es sei denn, Sie haben sich eine derart lange "Bearbeitungszeit" vorbehalten oder es ist in der Artikelbeschreibung so angegeben. Der Käufer wird allerdings kaum etwas unternehmen können, wenn die Ware ein paar Tage später ankommt. Damit Sie in Verzug geraten, müsste er Ihnen eine angemessene Frist setzen. Dann wäre die Ware aber schon da. Fristsetzung wäre allerdings nicht erforderlich, wenn Sie einen bestimmten Versandtermin vereinbart hätten, das wird aber nicht der Fall sein. Den PayPal-Käuferschutz kann er frühestens 7 Tage nach Zahlungseingang
in Anspruch nehmen und den Fall melden. Der Fall wird aber wieder geschlossen, wenn die Ware ein paar Tage sptäter doch noch ankommt, es sei denn, die Ware weist einen Mangel auf. Ansonsten kann er Sie "nur" noch mit einer negativen Bewertung belegen, was natürlich ärgerlich wäre.
Wenn Sie künftig privat verkaufen, rate ich dazu, ausschließlich Überweisung (und ggf. Barzahlung) als Zahlungsmittel zu akzeptieren.