Tacho, am Tag der Besichtigung -TÜV/AU neu, bis 07/10 -KP € 2.000,-- -EZ 10.93 -gepflegter Zustand -Besichtigung am 21.08.08 -Schriftlicher Kaufvertrag am 22.08.08 (Ausschluss der Sachmängelhaftung) -Abholung vom Verkäufer am 25.08.08 (Zulassung auf meine Person) -Auftreten des Mangels und Mängelrüge am 26.08.08. ... Ob nun der Wagen gemacht wird, kann ich derzeit nicht sagen, würde aber schon jetzt gern erfahren, 1) inwieweit es sich bei dieser Sache um eine arglistige Täuschung handelt 2) wenn der Wagen auch in dieser Woche nicht von ihm repariert wird, ob ich 2a) dann vom Kaufvertrag zurücktreten, meinen Kaufpreis in voller Höhe zurückfordern kann und auch meine entstandenen Kosten für Öl, Untersuchung in Werkstatt, Zulassung und Kennzeichen etc. dem Verkäufer belasten kann 2b) oder das Kfz in eine Werkstatt meiner Wahl bringen kann, natürlich nur diesen Mangel beheben lasse und diese Kosten dann in voller Höhe dem Verkäufer belasten könnte 3) und wenn er ihn nun doch selbst reparieren sollte, ich darauf auch irgendwie etwas wie Gewährleistung erhalte und für welchen Zeitraum dann 4) wenn ich im schlimmsten Fall nun keinen Kontakt mehr zu dem Herren bekomme, wie man dann sinnvoll weiter machen würde, zumindest erst mal außergerichtlich.