Sehr geehrte Damen und Herren, ich teile ein Zweifamilienhaus nach WEG, wohne in einer Wohnung selbst und verkaufe eine Wohnung, die bereits vor der Teilung vermietet war. ... Kann bzw. wofür kann der Mieter, der eigentlich sein Vorkaufsrecht ausüben wollte, es aber nicht schaffte, da der neue Käufer schon im Grundbuch eingetragen ist, dann Schadenersatz gegen mich als Verkäufer oder den neuen Käufer oder den Notar geltend machen und wie hoch - aus Ihrer Rechtspraxis gesprochen - ist dieser Schadenersatz in der Regel? Gibt es weitere Schadenersatzansätze, wenn der neue Käufer dann den alten Mieter durch Eigenbedarfskündigung kündigen wird, bzw. kann der Mieter die Eigenbedarfskündigung mit Hinweis darauf, daß er eigentlich selbst kaufen wollte weiter hinauszögern?