Regelung zum Mietvertrag
vom 13.1.2011
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Er darf wohl untervermieten muss aber die Mietverträge offenlegen; Mv dürfen nicht länger als 5 Jahre andauern, er hat eine Option von weiteren 3*1 Jahr – jedoch wird dann die ortsübliche Miete angesetzt, die dann noch zu ermitteln ist. ... Bitte setzen Sie den einen Mustervertrag auf, der Bestandteil eines normalen Mietvertrags (Haus und Grund) werden soll.