Rücktritt Kaufabsichtserklärung für Immobilie
vom 27.6.2017
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jannis Geike / Northeim
Bei Nichtzustandekommen des Kaufvertrages, aus Gründen die ich zu vertreten habe, verpflichte ich mich, alle nachgewiesenen Kosten für die Vorbereitung/Erstellung des Kaufvertrages zu übernehmen. Können hier nur die Kosten für die Vorbereitung/Erstellung des Kaufvertrages wie in der Kaufabsichtserklärung angegeben geltend gemacht werden oder noch weitere Ansprüche? ... Ein Notartermin steht noch nicht fest, ob der Makler die Ausarbeitung des Kaufvertrages beim Notar bereits beauftragt hat ist nicht bekannt.