Kündigungsfrist beim unbefristeten Arbeitsvertrag - eine simple Frage für Sie
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Fakten: - Mitte April 2012 Arbeitsbeginn - 6 Monate Probezeit Wortlaut im Arbeitsvertrag: "Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vierzehn Tage. Nach der Probezeit erhöht sich die Kündigungsfrist wie folgt: - Im ersten Jahr zwei Monate zum Monatsende - Ab dem zweiten Jahr drei Monate zum Monatsende - Ab dem dritten Jahr vier Monate zum Monatsende - Ab dem fünften Jahr sechs Monate zum Monatsende" Warum mich die Formulierung verwirrt: Was bedeutet "Jahr"?