Urlaubsabgeltung und Freistellung - Abrechnung korrekt?
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Ich habe innerhalb der Probezeit eine Kündigung zum 28.2.2017 am 31.1.2017 erhalten (im Arbeitsvertrag war für Probezeit eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart). Auszug aus dem Kündigungschreiben: " Sehr geehrter Herr X, hiermit sprechen wir Ihnen - im Rahmen der vereinbarten Probezeit - zu unserem Bedauern die Kündigung ihres Arbeitsvertrages zum 28.