Wie mir während der Zugfahrt bereits vom Schaffner aufgetragen wurde, habe ich daher am 18.6. einen Scan aller gültigen Dokumente (BahnCard, Perso, Ticket, EBE-Vorfall-Ausdruck) an die E-Mail-Adresse der atriga GmbH - dem mit der Bearbeitung solcher EBE-Vorfälle beauftragten "Service"-Unternehmen - geschickt, wodurch ich nachweisen konnte, dass ich nur die in solchen Fällen fällige Bearbeitungsgebühr i.H.v. 8 EUR, nicht aber die 40 EUR Strafe zahlen muss. ... Nun meine Frage: Wie ist die Rechtslage und was sind meine Rechte?