Unterhaltskürzung bei studentischem Nebenjob
vom 29.9.2008
20 €
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Als er aber 373 Euro an mich zahlen sollte (siehe Bafög-Bescheid), sagte er mir, man könne Einkünfte meiner Nebentätigkeit (Minijob) vom Unterhalt abziehen - bis auf 150-200 Euro meines (Nebenjob-)Einkommens, welche mir als "Taschengeld" zustünden (Auskunft seines Anwaltes).