In der Schenkungsurkunde vom Notar steht, dass ich darüber in Kenntnis gesetzt wurde (und dem war auch so), dass in Abt. 2 des Grundbuchs eine Last eingetragen ist, und zwar folgende: "Rückauflassungsvormerkung -bedingt- für X und Y, als Gesamtberechtigte gemäss <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/428.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 428 BGB: Gesamtgläubiger">§428 BGB</a>". ... " Im Grundbuchsauszug bin heute nur ich als Eigentümer aufgeführt, dort steht in Abt. 2 Nr 1 die Vormerkung die bei der Schenkung übernommen wurde: "Rückauflassungsvormerkung -bedingt- für X und Y (->meine Grosseltern)- als Gesamtberechtigte gemäss <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/428.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 428 BGB: Gesamtgläubiger">§428 BGB</a>, gemäss Ersuchen der Stadt A - Umlegungsstelle - vom [datum], eingetragen am [datum]; von Blatt [blatt-nr] hierher übertragen am [datum]" Zur Bedingung der Rückauflassung: mir liegt ein formloses Schriftstück vor, dass auf einen Vertrag und eine Urkundenrolle einer bestimmten Notarin verweist. ... Meine Fragen: - ist eine Löschung der Rückauflassungsvormerkung möglich, realistisch und wenn ja in welcher Form (Notariell oder "privat" verfasstes Schriftstück mit Unterschrift der Grosseltern)?