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Verjährung eines Kontokorrentkredits

6. Juli 2007 14:11 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Hallo,
im Juli 1993 wurde mir das KK-Konto bzw. der Dispositionskredit bei der Postbank gekündigt. Es wurden bis vor kurzem daraus keine Forderungen erhoben, soweit ich mich erinnere, hatte ich die Sache auch ausgeglichen, habe darüber aber keine Nachweise mehr.In der Vergangenheit hat es auch weder Mahnbescheide, noch sonstige Dinge gegeben
Jetzt erhebt auf einmal eine Anwaltskanzlei hierzu Klage. Der Schriftsatz nimmt sehr ausführlich auf vermeintliche Wohnortwechsel Bezug, das sieht ein bißchen so aus, als wollte man eine Hemmung beweisen . Bevor ich mich jetzt in eine zeit- und kostenintensive Recherche stürze, um herauszufinden, wann und wieviel ich dort gezahlt habe: ist diese Forderung nach der Schuldrechtsreform nicht ohnehin verjährt ?

6. Juli 2007 | 15:58

Antwort

von


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40470 Düsseldorf
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Frage möchte ich unter Berücksichtigung der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:

Nach der Schuldrechtsreform vom 01.01.2001 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Zahlung aus einem anerkannten Kontokorrentsaldo.
Eine Übergangsvorschrift bestimmt, daß die Dreijahresfrist des neuen § 195 BGB auch dann maßgebend ist, wenn für den fraglichen Anspruch bis zum Inkrafttreten der Schuldrechtsreform eine längere Verjährungsfrist gegolten hatte.
Die neue Dreijahresfrist beginnt in diesem Fall am 1.1.2002 zu laufen. Davon ausgehend, dass Gründe für eine Hemmung/Unterbrechung der Verjährung nicht vorliegen und die Postbank Kenntnis von ihrem Anspruch und der Person des Schuldners, also Ihnen, hatte (oder grob fahrlässig nicht hatte), wäre also die Verjährung am 31.12.2004 eingetreten.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Mauritz
Rechtsanwalt


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