Verwalter holt keine Angebote ein
vom 5.2.2014
86 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Meine Fragen zielen nun darauf ab was wir als Eigentümer neben der Kündigung machen sollen: Wir haben bereits geschrieben das wir einer Reparatur Priorität setzen und wir hier keine kostspieligen Renovierungen ohne Grund und ohne Vergleichsangebote akzeptieren Hinzu kommt das der Angestellte in der Verwaltung der Vater des Sohnes ist dem eine Firma gehört die offenbar mit der Verwaltung zusammrnarbeitet Das heißt dem Sohn gehört eine Firma Dieser Sohn arbeitet in der Verwaltung mit zudem vergibt der Vater des Sohnes die Aufträge an die Firmen und ( welch Überraschung ..) bekommt der Sohn so gut wie alle Aufträge ohne das Vergleichsangebote eingeholt werden, wobei die Rechnung etwa für Tür aufmachen ( 500 Euro liegt) Ist so was erlaubt und könnte so was strafbar sein und wie können wir als Eigentümer so was unterbinden ? ... Hinzu kommt das die Tapeten dort noch auf dem Boden liegen und garnicht tapeziert wurde Wir sind als Eigentümer hier um Dilemma da wir diese teuren Aufträge so ja nicht vergeben haben und die Hausverwaltung von sich aus die Aufträge wieder an ihre angeschlossene Firma vergeben hat. ... Da uns in der Erbengemeinschaft ein Schaden entsteht bitte ich um Mitteilung wie ich nun verfahren soll Wir haben bereits die Aufrechnung mit den Gebühren der Hausverwaltung angekündigt, also mitgeteilt das wir die Mietminderung dem Verwalter gewissermaßen von seinem Lohn abziehen Geht so was oder sollen wir den Verwalter hier andere abmahnen ?