Hallo, im meinem jugendlichen Leichtsinn habe ich am 15. diesen Monats eine gebrauchte Vollcrossmaschine (ohne Straßenzulassung und somit auch ohne Händler-Gewährleistung) bei einem Motorradhändler, per Kaufvertrag, erworben. Da ich nun leider feststellen musste, dass die Nutzung der Maschine durch die nicht vorhandene Straßenzulassung doch zu stark eingeschränkt ist bin ich erneut bei Händler vorstellig geworden um die Maschine innerhalb einer 14 tägigen Frist wieder zurück zu geben. Dies lehnte der Händler jedoch vehement ab und weigert sich nach wie vor die Maschine, auch unter Berücksichtigung einer "Unkostenpauschale" von bis zu 250€, zurück zu nehmen.