Mangel und Gewährleistung - Nutzungsgebühr
vom 11.8.2007
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Ich solle mir Straßenkarten kaufen war die Aussage des Herstellers. ... Kann der Verkäufer dies ohne Begründung ablehnen und sagen, Nein, ich schick es erst einmal zur Reparatur? ... Darf mir der Verkäufer einfach einen so hohen Betrag für eine so kurze Zeit als Nutzungsgebühr abziehen?