Renovierung nach Kündigung
vom 7.4.2005
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Nun habe ich schon einiges über die Klauseln bezüglich Schönheitsreparaturen und Renovierung bei Auszug gelesen und möchte abschließende Sicherheit haben. 1) Unser Mietvertrag (Einheitsmietvertrag) enthält bzgl. der SR folgende Formulierung in §8 Abs.3: Hat der Mieter die SR bzw. kleinen Instandhaltungen übernommen, so kann der Vermieter die fälligen Reparaturen während der Vertragslaufzeit fordern, spätestens jedoch bei Ende des Mietverhältnisses alle nach dem Grad der Abnutzung gemäß nachstehendem Fristenplan erforderlichen Schönheitsreparaturen verlangen.