Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
- Ist die Kündigung rechtens?
Nein, der Kündigungsgrund ist nicht tragbar. Ein Kündigungsgrund läge z.B. vor, wenn die Eltern Eigenbedarf anmelden würden.
Aber die hygienischen Umstände rechtfertigen die Kündigung nicht.
- Muss die Miete in vollem Umfang gezahlt werden?
Nein, hier kann die Miete auch angemessen gemindert werden. Da die Wohnung aufgrund des Wasserschadens ja kaum mehr nutzbar war, kann man um mindestens 50 % mindern.
- Falls nein, kann seit dem Schaden gezahlte Miete zurückverlangt werden?
Ja, man kann auch rückwirkend mindern.
- Kann man von der Vermieterin eine Essenspauschale einfordern?
Nein, das würde zu weit gehen. Soweit die Versicherung diesen finanziellen Mehraufwand als Schaden bisher gedeckt hat, ist das in Ordnung. Die Vermieter würden aber nur haften, wenn sie den Wasserschaden auch zu verschulden hätten.
- Die Wohnungsrenovierung im letzten Jahr war für Person A und B recht teuer, besteht hier die Möglichkeit von Rückforderungen?
Nein, auch das würde sich nur umsetzen lassen, wenn die Vermieter den Wasserschaden zu verantworten hätten.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Können Person A und B verlangen, dass die Wohnung wieder in Stand gesetzt wird? Oder darf die Vermieterin die Wohnung im momentanen Zustand lassen und Person A und B müssen damit leben? Beide würden eigentlich gern in der Wohnung verbleiben.
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfragen wie folgt:
Können Person A und B verlangen, dass die Wohnung wieder in Stand gesetzt wird?
- Ja, die Wohnung ist mangelhaft und die Vermieter müssen diese wieder herstellen. Solange kann die Miete gemindert werden.
Oder darf die Vermieterin die Wohnung im momentanen Zustand lassen und Person A und B müssen damit leben?
- Nein, aber wenn die Vermieter nicht handeln, müssen Sie selbst handeln und können die Kosten von den Vermietern ersetzt verlangen.
Sollten noch weitere Fragen bestehen, können Sie mich gern direkt kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt