VV 2400 - Unterlassungserklärung
vom 28.10.2004
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Wie meinem Mandanten soeben bekannt wird, bieten Sie gleiche oder ähnliche Leistungen unter dem Domaine-Namen www.xxxxxx-tedoc.de im Internet und auch sonst in Deutschland an. ... Geht mir diese nicht innerhalb von drei Tagen ab Erhalt dieses Schreibens zu, bin ich zur Wahrung der Rechte meines Mandanten gehalten, den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung des Gebrauchs der beanstandeten Bezeichnung durch Sie beim Landgericht München I zu beantragen. ... Meine Unterlassungserklärung Ich, xxxxxxxxx, habe auf Grund Ihres Schreibens mein Domain-Adresse "xxxxxxx-tedoc.de" am 16.10.2004 bei T-Online gekündigt.