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585 Ergebnisse für domain recht

VV 2400 - Unterlassungserklärung
vom 28.10.2004 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wie meinem Mandanten soeben bekannt wird, bieten Sie gleiche oder ähnliche Leistungen unter dem Domaine-Namen www.xxxxxx-tedoc.de im Internet und auch sonst in Deutschland an. ... Geht mir diese nicht innerhalb von drei Tagen ab Erhalt dieses Schreibens zu, bin ich zur Wahrung der Rechte meines Mandanten gehalten, den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung des Gebrauchs der beanstandeten Bezeichnung durch Sie beim Landgericht München I zu beantragen. ... Meine Unterlassungserklärung Ich, xxxxxxxxx, habe auf Grund Ihres Schreibens mein Domain-Adresse "xxxxxxx-tedoc.de" am 16.10.2004 bei T-Online gekündigt.
Inkasso ohne Mahnunng
vom 23.7.2006 15 € Historischer Preis
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Bei Zahlungsverzug hat die ............ das Recht die jeweiligen Domains zu löschen." ... Die Domain läuft KD bekommt nichts mit, erhält keine Mahnung oder Erinnerung.
Bilder und persönliche Meinung
vom 21.12.2007 30 € Historischer Preis
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Hallo Anwalt, ihr Auftrag ist es, falls sie ihn annehmen zu prüfen ob der folgende Fall "kostenpflichtig abgemahnt" werden kann: Der Betreiber einer Webseite stellt selbstständig verfasste Berichte über seine erlebten Reisen auf einer deutschen Domain online.
Inkasso und gerichtliches Mahnverfahren Firma ClickandBuy /Online Casino
vom 20.12.2012 43 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich war bis vor über 2 Jahren spielsüchtig (pathologisches Glücksspiel) Im Jahr 2010 habe ich daher auch in Online Casinos Geld verspielt, die über das Unternehmen ClickAndBuy von meinem Konto per Lastschrift eingezogen wurden. Aufgrund fehlender Deckung wurde ein Teil der Lastschriften zurückgebucht. Die Firma Clickandbuy schrieb mir dann emails zur Begleichung der offenen Zahlungen.
Verwendung von Städtenamen
vom 1.3.2010 20 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte ein Festival gründen. Kann ich im Namen dieser Veranstaltung auch den Namen der Stadt benutzen, in der das Event stattfindet? Also z.B.
Copyright-Verstoß?
vom 8.10.2010 50 € Historischer Preis
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Verstoßen wir damit gegen irgendwelche Rechte, oder reicht die Quellenangabe bzw. die namentliche Nennung der Firma und Name des Wettbewerbs?
Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
vom 29.7.2007 30 € Historischer Preis
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Ich bin technischer Ansprechpartner der Domain xxxxx, welche Klassenarbeiten und Übungsblätter mit Lösungen zum kostenlosen Download für registrierte Mitglieder anbietet.
Server gesperrt
vom 26.11.2006 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Eine Beeinträchtigung im Sinne dieser Aussage ist die Überbeanspruchung von Diensten und/oder Verbindungen (DoS, dDos, flooding, spamming), die Übername einer mir nicht zustehenden IPoder MAC-Adresse (IP- / MAC-spoofing) oder die Vorspiegelung der Zuständigkeit für eines nicht in meinen Bereich fallenden Dienstes, wie einer/s Ipadresse, DNSservers oder Domain. ... Pflichten des Kunden 4.1 Ein Server mit Administrations-Rechten (nur bei Root- und Windows-Servern) erfordert fundierte Vorkenntnisse zur Administration von Serversystemen. ... Ist dies Rechtens?
Dark ich selbstgemachte Fotos einer Kermit-Puppe auf einer Webseite veroeffentlichen?
vom 4.5.2009 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, angenommen, ich besitze eine Kermit-Stoffpuppe und mache im Urlaub einige Fotos von dieser Kermitpuppe. Darf ich dann diese Fotos auf einer rein privten Webseite veroeffentlichen oder muesste ich erst den Rechteinhaber der Kermit-Puppe (ehemals die Jim Henson Company, jetzt wohl Disney) um eine Erlaubnis bitten? Hier noch ein zwei Infos zum Verdeutlichen: - bei den selbstgemachten Fotos ginge es um Fotos aehnlich zu diesen hier auf Flickr: http://www.flickr.com/groups/adventuresofkermit/pool/ - bei der Webseite wuerde es sich um eine rein private Seite, ohne Werbung oder andere Gewinnabzielungsabsichten handeln Waeren solche Fotos als eigenständiges, neues Werk zu betrachten und somit vom Urheberrecht ausgeschlossen oder muesste man auf jeden Fall das Einverstaendnis der Rechteinhaber einholen?
Datenklau oder nicht?
vom 2.5.2018 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Da wir uns gut verstanden schickte ich dem Bekannten darauf hin logo der Domain, welches mir eine andere Designerin entworfen hatte und Texte, worauf er mir auch zu bestimmten Produkten Vorschläge zu diesen pages machte.
Job Board content kopieren
vom 23.2.2011 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Seite ist derzeit noch in Deutschland (.com Domain) gehostet und die Firma befindet sich ebenfalls noch in D. ... Ich denke mir, dass es den Unternehmen als auch den Headhunter doch nur Recht sein sollte wenn ihre Jobs zugänglich gemacht werden.
Kauf im Online Handel: keine Lieferung, keine Rückerstattung, keine Reaktion
vom 24.1.2014 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
AUFGRUND DER DRINGLICHKEIT VORAB PER EMAIL: Sehr geehrter Herr XXXXX , wir mussten feststellen, dass Sie unter der Domain " trustpilot " am 20.01.2014 im geschäftlichen Verkehr gegen § 823 Abs. 1 BGB, als auch gegen § 824 BGB betreffend Ihres Berichtes unter dem Pseudonym " XXXXX " verstoßen haben. ... Die strafbewehrte Unterlassungserklärung des Landgericht Frankfurt/ Main beziffert sich schon jetzt auf € 50.000.- Im Übrigen stehen uns auch Ansprüche gegen Ihren Provider, als Mit-Störer zu, wenn Sie sich weigern, unsere Rechte zu achten.