soll ich weiter studieren oder muss ich AUSBILDUNG machen um hier weiter zu bleiben
vom 31.5.2016
35 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Evgen Stadnik / Jena
Sehr geehrt Herr Anwalt. ich bin eine Ausländerin (Nicht EU)und mit Deutscher Mann seit fast 3 Jahre verheiratet Ich war als Aupair hierher angekommen wahrend meine Aupair Zeit hatten wir uns kennengelernt und sofort dann geheiratet. ich besitze zurzeit einen Aufenthaltstitel : 28 ABS. § : - Wir haben End juni 2013 geheiratet -ich habe mein Studium erst Sommersemester 2016 angefangen -habe keinen Bafög beantragen -Mein Visum ist also nicht zweck Studium sondern zweck Familienzusammenführung.