Arbeitrecht - Konkurrenzklausel - was kann passieren?
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Dieses Projekt habe ich bereits für meinen ehemaligen Arbeitgeber durchgeführt und nun fragt der Kunde bei mir an, ob ich es freiberuflich für ihn durchführen könnte. Mein Vertrag (vom ehemaligen Arbeitgeber) besagt: "Der Mitarbeiter verpflichtet sich, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers für die Dauer von zwei Jahren nicht aktiv um Kunden des Arbeitgebers zu werben. ... Mein ehemaliger Arbeitgeber hat auch noch weitere Projekte mit dem Kunden, die auch in der Firma bleiben.