Da ich extra für die Arbeitsstelle von NRW nach Hessen gezogen bin, muss ich natürlich wieder nach NRW. - Wie erhalte ich das Geld von meinem Arbeitgeber? ... Zitat im Arbeitsvertrag (Kann Fehler enthalten, wurde mit OCR kopiert): " § 14 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot (1) Dem Arbeitnehmer ist es untersagt, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung dieses Vertrages in selbstständiger, unselbständiger oder sonstiger Welse für ein Unternehmen tätig zu werden, welches mit dem Arbeitgeber in direktem oder indirektem Wettbewerb steht oder mit einem solchen Unternehmen verbunden ist. ... Das Wettbewerbsverbot gilt auch zu Gunsten von mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen. (2) Für die Dauer des Wettbewerbsverbots erhält der Arbeitnehmer eine Entschädigung, die für jedes Jahr des Verbots die Hälfte der von dem Arbeitnehmer zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen beträgt. (3) Das Wettbewerbsverbot tritt nicht in Kraft, wenn der Arbeitnehmer bei seinem Ausschneiden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen einer Regelaltersrente in Anspruch nehmen kann oder das Anstellungsverhältnis zum Zeltpunkt des Ausscheidens weniger als 12 Monate bestanden hat (4) Für jede Handlung, durch die der Arbeitnehmer das Wettbewerbsverbot nach Abs . 1 und Abs. 2 schuldhaft verletzt, hat er eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatsgehalts (berechnet nach dem Durchschnitt der letzten 12 Monate vor dem Ausscheiden) zu bezahlen.