berechtigte Einigungsgebühr?
Am 28. 04.2008 erhielt ich ein Schreiben vom RA das Bezug nimmt auf die zu zahlende Rechnung und eine mir nicht zugegangene Mahnung nebst Mahnkosten in Höhe von 10,00 EUR, zahlbar innerhalb 8 Tagen. ... Ich antwortete am 30.04.2008 per Einschreiben und stellte die Erhebung der Einigungsgebühr wieder in Frage. ... Bei Nichtzahlung bis zum 26.05.2008 würde ohne weitere Mahnung eine Gebührenklage erhoben.