Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, ich habe am 01.07.11 eine bestehende Praxis mit 8 Helferinnen (2 Vollzeit,1x 30Std.,1x 20Std., 4x 400€ á 12,5 Std.)übernommen.Die Damen hatten noch Resturlaub aus 2010, den sie nicht komplett bis zum 31.3.11 genommen haben.Leider haben sie im 1.Halbjahr 2011 auch von ihrem neuen Urlaub nur wenige Tage genommen.D.h. sofort mit meinem Einstieg ging die große Urlaubswelle los. Alle 8 MA haben jeweils 3 Wochen Urlaub am Stück gemacht und auch später im Jahr dann noch fast ihren gesamten Urlaub genommen, was natürlich zu erheblichen Überstunden bei den Anderen führte.Da es noch zu einer Endabrechnung mit dem vorherigen Praxisinhaber kommt, möchte ich gerne wissen, ob er sich an diesen Kosten beteiligen muss.Hätten die Helferinnen nicht auch schon im 1.Halbjahr mehr Urlaub nehmen müssen, vorallem zu einer Zeit in der der Kollege selbst im Urlaub war? Wie verhält es sich überhaupt mit den Überstunden-verfallen diese irgendwann?