Rufbereitschaftsauto soll ohne Ausgleich abgeschafft werden, rechtmäßig?
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Guten Tag , wir arbeiten in einem Uniklinikum Gmbh im Bereich Technik, seit etwa 25 Jahren wird bei uns im Hause eine Rufebreitschaft ausgeübt nach Feierabend und Wochenenden. Seit 25 Jahren wird uns denn Handwerkern ein Rufbereitschafts auto zur Verfügung gestellt. Dieses sind 4 Abteilungen welches über die Jahre jeder ein eigenes Auto zur Verfügung hatte.