Urlaubsanspruch bei 4-Tage-Woche
vom 12.1.2006
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
H. v. 24 Tagen (keine Angabe, ob Werk- oder Arbeitstage). 1) Es werden pro Woche Urlaub 5 Urlaubstage abgezogen, obwohl regelmäßig nur eine 4-Tage-Woche besteht. ... Beispielsweise wurden auch für die Woche vom 02.01.2006-06.01.2006 fünf Tage Urlaub abgezogen, obwohl Freitag in Bayern ein Feiertag war.