Unklare Kündigungsfristen & Probezeit
vom 2.11.2012
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Serkan Kirli / Köln
Ich habe zuvor dort bereits als Werkstudent gearbeitet, mit Ende meines Studiums wurde dieser Werkstudenten-Vertrag aufgelöst und durch besagten regulären Anstellungsvertrag ersetzt. §1 des Vertrages besagt: Das Arbeitsverhältnis ist auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Eine Probezeit wird nicht vereinbart. §9 Abs. 2 des Vertrages besagt: Das Arbeitsverhältnis kann innerhalb der Probezeit, also der ersten sechs Monate des Bestandes, von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende des Monats gekündigt werden. §9 Abs. 3 des Vertrages besagt: Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten drei Monate zum Ende des Kalendermonats. ... Welche Kündigungsfrist gilt für den Arbeitgeber?