Regelungen Tarifvertrag bei Arbeitszeiten über Zeitarbeit
vom 15.10.2009
30 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
In ihrem Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma ist unter Punkt 3 Arbeitszeit bei Unterpunkt 3.1 folgendes vereinbart: "Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden". ... Meine Frau arbeitet in solchen Monaten jedoch mindestens 22 x 8 Stunden = 176 Stunden, bekommt aber keine Überstunden angerechnet.