Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Sachverhalt: - Kroatischer Staatsbürger, verheiratet, Ehefrau ebenfalls kroatische Staatsbürgerin - Seit 1992 - Ende 2012 ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland mit Niederlassungserlaubnis (komplette Schullaufzeit, Studium in D beendet und in Deutschland jahrelang gearbeitet) - Ab Januar 13 gemeinsam mit Ehefrau nach Zürich gezogen aufgrund neuer Tätigkeit (weiterhin meldepflichtig auf elterlicher Adresse) - Zu diesem Zeitpunkt von der Behörde Bescheinigung erhalten (gem. AufthG), dass meine NE trotz eines länger als 6 monatigen Aufenthalt nicht erlischt (gültig bis Ende 13) - 01.07.13 Beitritt Kroatiens zur EU - Im Oktober 13 bei der Ausländerbehörde gewesen, da mein alter Pass mit NE erloschen ist und ich einen neuen erhalten habe, um meine NE wieder zu erhalten.